International Social Work Practice and Education
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Nachhilfeunterricht, gibt es dies kostenlos fuer arme Familien?

Posted by Justin R. in Nachhilfe

Nachhilfe – Bei üblichen Problemen keine Kostenübernahme

Beinahe jede Familie wird früher oder später mit dem Problem konfrontiert: Das Kind bringt mäßige Zensuren nach Hause. Nicht nur die Haussegen hängt schief, sondern oft ist auch ein Motivationsschub von Nöten, den man nicht selten durch speziellen Nachhilfeunterricht erlangen kann.

Problematisch gestaltet sich die Situation allerdings dann, wenn die Familienkasse keinen Spielraum mehr für den oft teuren Ergänzungsunterricht lässt. In Deutschland bezogen laut Bundesagentur für Arbeit im April 2011 etwa 5.501.000 erwerbsfähige Menschen Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel das bekannte Hartz-IV. Im größten Teil dieser Haushalte, dürfte der eben erwähnte Spielraum zur Finanzierung von Nachhilfeunterricht tatsächlich sehr gering ausfallen. Dennoch bleibt, gerade in Zeiten, in denen die Politik großen Wert auf gleiche Bildungschancen im Land legt, das Problem bestehen, dass nicht wenigen Schülerinnen und Schülern Nachhilfeunterricht zu Teil werden sollte. Ein reglementiertes Grundsatzvorgehen der Ämter gibt es dabei nicht. Auch ist nicht wirklich festgesetzt, ab wann jemand Nachhilfeunterricht bekommen sollte und ab wann ebendieser nur noch zur Leistungsoptimierung eingesetzt werden kann.

So kam es 2010 zum Vorsprechen eines Hartz-IV Empfängers vor einem Sozialgericht in Bremen. Dessen Sohn nahm am Ergänzungsunterricht für die Fächer Deutsch und Mathematik teil, die beiden Problemfächer des damals 17 jährigen Gymnasiasten. Das Sozialgericht jedoch entschied: Die Kosten für den Privatunterricht werden nicht erstattet. Bei den Schwierigkeiten des jungen Mannes handele es sich um normale Schwierigkeiten, die im Laufe einer Schullaufbahn beinahe jeden betreffen können. Die Übernahme der Kosten für den Förderunterricht werden aber nur dann übernommen, wenn zum Beispiel familiäre Schwierigkeiten, etwa ein Umzug und der Besuch einer neuen Schule, Auslöser für die mangelnden schulischen Leistungen sein.
Das Bundesverfassungsgericht stellt aber dennoch klar, dass Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung gefährdet ist oder bei denen ein Übertritt auf eine weiterbildende Schule bevorsteht, von der Kostenübernahme der Nachhilfestunden profitieren können sollen.
Aber, so urteilte in einem weiteren Einzelfall ein Frankfurter Sozialgericht, die Kosten werden auch in diesen Fällen nur dann übernommen, wenn eine Verbesserung ersichtlich ist. Bleiben oder werden die Zensuren also trotz der Nachhilfestunden nicht ausreichend, so werden die für den Unterricht anfallenden Beträge auch nicht erstattet.

Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass Schüler, die unter den normalen Schwierigkeiten des Lernalltags leiden, keinen Anspruch auf Nachhilfeunterricht haben. Sollten sich die Probleme jedoch nach einem Schulwechsel oder aufgrund familiärer Geschehnisse einstellen, so lohnt sich auf jeden Fall das Gespräch mit der zuständigen Sozialbehörde, die auch die Bescheide der üblichen Sozialleistungen bearbeitet.

Wer Nachhilfe sucht sollte sich die folgenden Seiten anschauen:

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